ist Seevetal. Die NLStBV unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere durch flexible Arbeitszeiten. Der Arbeitsplatz ist nicht teilzeitgeeignet. Schwerbehinderte Menschen
ist Seevetal . Die NLStBV unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere durch flexible Arbeitszeiten. Der Arbeitsplatz ist nicht teilzeitgeeignet. Schwerbehinderte Menschen
im Ausbildungsberuf Straßenwärter im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme. Die Auswahl hierfür erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit
2-jährigen Ausbildung im Ausbildungsberuf Straßenwärter im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme. Die Auswahl hierfür erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher
wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die NLStBV hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit
wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die NLStBV hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit
Vollzeitarbeitsplatz. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber (w/m/d) liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht
von Familie und Beruf. Die NLStBV hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person
und Beruf und ist im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifiziert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines anderen Bewerbers (w/m/d
sich um einen Teilzeitarbeitsplatz. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber (w/m/d) liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht